Gerüststellung
Leistungsbeschreibung
Für die Gerüstaufstellung auf öffentlicher Verkehrsfläche (Gehweg oder Straße) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 6 StVO.
Die Anträge erhalten Sie durch Vorsprache, telefonische Anforderung oder durch Ausdruck des hier hinterlegten Formulars "Absperrung von Arbeitsstellen".
Die Anträge sind mind. 14 Tage vor Gerüstaufstellung zu stellen.
Anträge / Formulare