Gerüststellung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Gerüstaufstellung auf öffentlicher Verkehrsfläche (Gehweg oder Straße) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 6 StVO.

    Die Anträge erhalten Sie durch Vorsprache, telefonische Anforderung oder durch Ausdruck des hier hinterlegten Formulars "Absperrung von Arbeitsstellen".

    Die Anträge sind mind. 14 Tage vor Gerüstaufstellung zu stellen.

  • Anträge / Formulare