Gerüststellung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Gerüstaufstellung auf öffentlicher Verkehrsfläche (Gehweg oder Straße) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 6 StVO.

    Die Anträge erhalten Sie durch Vorsprache, telefonische Anforderung oder durch Ausdruck des hier hinterlegten Formulars "Absperrung von Arbeitsstellen".

    Die Anträge sind mind. 14 Tage vor Gerüstaufstellung zu stellen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Genehmigung sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:

    bis 1 Woche: 20,00 €

    bis 2 Wochen: 36,00 €

    bis 4 Wochen: 51,00 €

    bis 2 Monate: 77,00 €

    über 2 Monate: 89,00 €

  • Anträge / Formulare