Bauleitplanung

Bauleitplanung

Behördenbeteiligung

In der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung ein. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben.

Die Behördenbeteiligung ist nicht öffentlich!

Hilfe und Hinweise für Behörden

Die für die Behördenbeteiligung erforderlichen Planunterlagen (Planentwurf, Begründung, Umweltbericht, Gutachten) werden vom Fachamt als Downloaddateien in das Internet eingestellt.

Sie erreichen die Seite mit den Downloads, indem Sie den während der Zeit der Behördenbeteiligung eingeblendeten Link zum betreffenden Bauleitplanverfahren klicken. Es erscheint dann eine Anmeldemaske. Login sowie das zugehörige Passwort werden Ihnen in einem separaten Schreiben mitgeteilt.



Aktuelle Behördenbeteiligungen