Alters- und Ehejubiläen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

    • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
    • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
    • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

    durch ein Glückwunschschreiben.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Budenheim

    Wohnungsgeberbestätigung