Gebäudeeinmessung

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Gemäß dem Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm.) müssen alle Gebäude (auch z.B. Car-Ports u.a.) spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus eingemessen werden


    Dies kann durch das Vermessungs- und Katasteramt oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen.


    Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Vermessungs- und Katasterämter.


    siehe auch:


    An wen muss ich mich wenden?

    Vermessungs- und Katasteramt

  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende