Aufgrund des § 114 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.08.2026 die geprüften Jahresabschlüsse für 2017 sowie 2018 festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten der Gemeinde Budenheim, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlüsse 2017 und 2018, jeweils samt Anhang und Rechenschaftsbericht, liegen in der Zeit vom 07.09.-15.09.2026 während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Budenheim, Berliner Str. 3, Zimmer 26, öffentlich aus.
Budenheim, den 31.08.2026
Gemeindeverwaltung Budenheim
(Stephan Hinz
Bürgermeister


