Öffentliche Bekanntmachung


Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Budenheim

In der Gemarkung Budenheim, Flur 8 und 9, Flurstücke 123/8, 306/1, 315/1, 319/3, 320/2, 358/2, 359/2, 378/2, 380/1, 382/6, 385/2, 388/4, 388/6, 389/2, 390/2, 391/2, 392/2, 410/1, 447/2 und 83/7, 84/15, 88/1, 99/1, 496, 498/1 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 11.09.2026 eine Grenzniederschrift an-gefertigt.

Betroffen sind die Flurstücke:

Flur 8, Flurstücke 123/8, 306/1, 315/1, 319/3, 320/2, 358/2, 359/2, 378/2, 380/1, 382/6, 385/2, 388/4, 388/6, 389/2, 390/2, 391/2, 392/2, 410/1, 447/2 und Flur 9

Flurstücke 83/7, 84/15, 88/1, 99/1, 496, 498/1

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgen-den Wortlaut:

Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt. Auf Antrag der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten zu Nr. 1 und 2 der Anlage 1 unterbleibt die Abmarkung zwischen den öffentlichen Flächen im Straßen- und Wirtschaftswegebereich.

Im Verlauf der neuen Anbindungsstraße zwischen der „L423 Mainzer Landstraße“, der Gemeindestraße „Mainzer Straße“ und den parallel verlaufenden Wirtschaftswegen repräsentiert der Straßen- und Wegeausbau hinreichend den örtlichen Grenz-verlauf zwischen den Flächen der Gemeinde Budenheim und dem Land Rheinland-Pfalz.

Die in Übereinstimmung mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vorgefundenen Grenzmarken sind in der Skizze in schwarz dargestellt. Eine erneute Abmarkung der so dargestellten Punkte wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen unterlassen.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 01.10.2026 bis 01.11.2026 bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Elmar Neuroth, Am Bornberg 14, 55130 Mainz-Laubenheim, Tel. 06131 / 9135360, ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Mo – Do von 8:00-16:00 Uhr, Fr. 8:00 – 14:00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Ver-bindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Nach § 27a Abs. 1 VwVfG kann der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift auch im Internet unter https://www.vb-neuroth.de/oeffentliche-bekanntgaben eingesehen werden.

Aus Datenschutzgründen ist mit Rücksicht auf die Verfahrensbeteiligten die Anlage 1 (Liste der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie der sonstigen Personen und Stellen) der Grenznieder-schrift im Internet nicht beigefügt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann bei Dipl.-Ing. (FH) Elmar Neuroth, Am Bornberg 14, 55130 Mainz

1.            in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,

2.            schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des

              Onlinezugangsgesetzes,

3.            schriftlich oder

4.            zur Niederschrift

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungsbüro Elmar Neuroth finden Sie unter https://www.vb-neuroth.de/elektronische-kommunikation.

 

gez.

 

Dipl.-Ing. (FH) Elmar Neuroth,

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur