Öffentliche Bekanntmachung


Schau der Rheindeiche gemäß § 101 Landeswassergesetz 

 

Nach § 101 Landeswassergesetz sind die Rheindeiche regelmäßig wiederkehrend von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz zu schauen. Dabei ist festzustellen, ob der Deich und die Nebenanlagen ordnungsgemäß unterhalten werden.

 

An der Schau nehmen Vertreter der Wasserbehörden, Unterhaltungspflichtigen und, soweit erforderlich, auch andere Behörden teil.

Interessierte Grundstückseigentümer, Anlieger oder Nutzungsberechtigte und die nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Umweltrechtsbehelfsgesetze anerkannten Verbänden können ebenfalls an der Schau teilnehmen.

 

Die Deichschau in der Gemarkung Budenheim (Vorlanddeich) findet am Mittwoch, 21. Oktober 2026, in der Zeit von 14:00 Uhr (Fähre) bis 15:30 Uhr (Zwergdamm Krappen) statt.

 

Bei schlechtem Wetter kann der Termin, nach vorheriger Ankündigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz kurzfristig geändert werden.

 

 

STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION SÜD