1. Zur Ersten Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ der Gemeinde Budenheim werden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Gemeinderat nimmt die im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge zur Kenntnis und bestätigt den Vorschlag der Verwaltung zum Umgang mit den Stellennahmen. Der abschließende Beschluss hierzu erfolgt im Rahmen der Gesamtabwägung vor dem Satzungsbeschluss.
b) Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ in der Form zu, wie er dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgelegen hat.
c) Der Gemeinderat beschließt, die Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
2. Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans (1983) der Gemeinde Budenheim für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchstraße“ werden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Budenheim wird für den Bereich des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ geändert.
b) Der Gemeinderat beschließt den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (1983) der Gemeinde Budenheim für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchstraße“ in der Fassung vom 11.08.2025 als Grundlage c) für das weitere Verfahren (Vorentwurfsannahme).
c) Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie der Planabstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
3. Der Kreisverwaltung Mainz-Bingen wird als Wahltag für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Sonntag, 08.03.2026, vorgeschlagen. Als Termin für eine eventuelle notwendige Stichwahl wird der Sonntag, 22.03.2026 vorgeschlagen.
4. Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Budenheim über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegen-heiten (Verwaltungsgebührensatzung) neu zu fassen.
5. Der Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Budenheim wird zugestimmt.
6. Der Gemeinderat stimmt der Erstattung der Aufwendungen des Bauhofs für die Jahre 2020 bis 2022 zu, vorbehaltlich einer verwaltungsseitigen Prüfung, ob Ansprüche bereits verjährt sind.
7. Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Sponsoringleistungen zu.
8. Der Nachwahl zu den Ausschüssen wird zugestimmt.
9. Dem Antrag der Freien Wähler 10/2025 „zur regelmäßigen Durchführung von Online-Audioübertragungen des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzungen“ wird zusammenfassend mit dem Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN 12/2025 „Streaming von Gemeinderatssitzungen jetzt umsetzen“ zugestimmt.
10. Dem Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN 13/2025 „Fachgerechte Baumpflege in Budenheim“ wird zugestimmt.
11. Dem Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN 14/2025 „Mehr Bäume für Budenheim“ wird zugestimmt.
12. Der Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN 15/2025 „Rheinuferwiese durch Nutzungsvertrag pflegen und erhalten“ wurde von der Fraktion zurückgezogen.
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Grundstücks-, Darlehens- und Personalangelegenheiten behandelt.
Gemeindeverwaltung, 25.09.2025
(Stephan Hinz)
Bürgermeister