Schulbuchausleihe 2025/2026

Schulbuchausleihe 2025/2026

Schulbuchausleihe

Die Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr. 

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen sowie der Wahlschulbildungsgängen der berufsbildenden Schulen möglich und freiwillig.


Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe):

Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenlos.


Ausleihe gegen Gebühr:

Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz.


Die Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit sowie die Informationen über die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr finden Sie in unserem Download-Bereich (unten). 


Termine für das Schuljahr 2025/2026


Lernmittelfreiheit/kostenlose Ausleihe
Abgabe des Antrags auf Gewährung von Lernmittelfreiheit beim Schulträger: bis zum 17.03.2025

Ausleihe gegen Gebühr 
Verteilung des Freischaltcodes durch die Schulen: 05.05.2025 - 15.05.2025 
Bestellung der gedruckten Bücher im Elternportal (Bestellzeitraum): 16.05.2025 - 12.06.2025
Abbuchung des Leihentgelts: in der Regel zum 01.11.2025



Downloads

 Wichtig Infos für den Antrag auf Lernmittelfreiheit Schuljahr 2025/2026

 Antrag Lernmittelfreiheit Schuljahr 2025/2026

 Kurzinformation Lernmittelfreiheit - deutsch

 Kurzinformation Lernmittelfreiheit - arabisch

 Kurzinformation Lernmittelfreiheit - ukrainisch

 Kurzinformation Lernmittelfreiheit - persisch


Kontakt

Informationen zur Schulbuchausleihe gibt es bei Frau Schaubruch aus dem Rathaus der Gemeinde Budenheim unter der Rufnummer 06139 - 299-132 oder per E-Mail an  schulbuchausleihe@budenheim.de

An diese E-Mail-Adresse können Sie Ihren Antrag auch als PDF-Datei zusenden.