Haushaltssatzung der Gemeinde Budenheim
für das Jahr 2026 vom 18.05.2026
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 22.995.607 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 22.988.462 Euro
der Jahresüberschuss auf 7.145 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 392.410 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.525.972 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.942.150 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 2.416.178 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.023.768 Euro.
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 0 Euro
zusammen auf 0 Euro.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.989.500 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze wurden in der Satzung der Gemeinde Budenheim über die Festsetzung der
Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 12.12.2024 ab dem Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 345 v. H.
- Grundsteuer B auf 500 v. H.
- Gewerbesteuer auf 380 v. H.
§ 6 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 119.636.967,33 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 betrug 118.630.810,33 Euro
und zum 31.12.2026 voraussichtlich 118.637.955,33 Euro.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 25.000 Euro überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 10.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 9 Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 1 Fall zugelassen.
Budenheim, 18.05.2026
Gemeindeverwaltung Budenheim
gez.
(Stephan Hinz)
Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 26. Mai 2026, bis Mittwoch, 03.06.2026, während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim, Zimmer 26, öffentlich aus.
Budenheim, 18.05.2026
Gemeindeverwaltung Budenheim
gez.
(Stephan Hinz)
Bürgermeister


