Öffentliche Bekanntmachung


Haushaltssatzung der Gemeinde Budenheim

für das Jahr 2025 vom 30.04.2025

 

 

 

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1. im Ergebnishaushalt

 

            der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                           21.959.007 Euro

            der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                              22.965.164 Euro

            der Jahresüberschuss auf                                                                    -   1.006.157 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

 

            der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                             -  575.190 Euro

 

            die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                           1.798.516 Euro

            die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                          2.983.930 Euro

            der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        -  1.185.414 Euro

 

            der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf       1.760.604 Euro.

 

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

            zinslose Kredite auf                                                                                                    0 Euro

            verzinste Kredite auf                                                                                                 0 Euro

            zusammen auf                                                                                                           0 Euro.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 110.000 Euro.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze wurden in der Satzung der Gemeinde Budenheim über die Festsetzung der

Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 12.12.2024 ab dem Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

-    Grundsteuer A auf                                                                                                       345 v. H.

-    Grundsteuer B auf                                                                                                       500 v. H.

-    Gewerbesteuer auf                                                                                                      380 v. H.

 

 

§ 6 Eigenkapital

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 117.567.738,75 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 117.871.739,75 Euro

und zum 31.12.2025 voraussichtlich 116.865.582,75 Euro.

 

 

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 25.000 Euro überschritten sind.

 

 

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 10.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

 

 

§ 9 Altersteilzeit

 

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 1 Fall zugelassen.

 

 

 

Budenheim, 30.04.2025

Gemeindeverwaltung Budenheim

 

gez.

 (Stephan Hinz)

Bürgermeister




Hinweis:

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.04.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 05.05.2025, bis Dienstag, 13.05.2025, während den allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim, Zimmer 26, öffentlich aus.

 

 

Budenheim, 30.04.2025

Gemeindeverwaltung Budenheim

 

gez.

(Stephan Hinz)

Bürgermeister