Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Aufgrund des § 114 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.06.2026 den geprüften Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten der Gemeinde Budenheim, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2016 samt Anhang und Rechenschaftsbericht, den Beteiligungsberichten, sowie dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses, liegen in der Zeit vom 29.06. - 07.07.2026 während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Budenheim, Berliner Str. 3, Zimmer 26, öffentlich aus.
Budenheim, den 18.06.2026
Gemeindeverwaltung Budenheim
Gez.
Stephan Hinz
Bürgermeister


