Umtausch von Führerscheinen


Rund 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden.

Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EG-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.


So funktioniert es:

Sie vereinbaren bei Ihrer Führerscheinstelle einen Termin und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfirst weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.

Umtauschfristen nach Geburtsjahr
GeburtsjahrUmtauschfrist
1953 bis 1958Umtausch (verlängert) bis 19. Juli 2022
1959 bis 1964
Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970
Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später
Umtausch bis 19. Januar 2025
vor 1953
Umtausch bis 19. Januar 2033


Zuständige Zulassungsstellen (beide sind möglich):


Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Kfz-Zulassungsstelle
Alfred-Nobel-Straße 2a
55411 Bingen am Rhein

Tel. 0 67 21 / 91 71-0           (Zentrale)

Tel. 0 67 21 / 91 71-5229    (zur tel. Terminvereinbarung)


oder


Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Kfz-Zulassungsstelle
Sant'Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Tel. 0 61 33 / 94 03-0           (Zentrale)

Tel. 0 61 33 / 94 03-5235    (zur tel. Terminvereinbarung)


Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit auch online einen Termin zu vereinbaren, finden Sie über diesen Link:

Führerschein - Landkreis Mainz-Bingen