ÖB - Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses


1.

Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchstraße“ stimmt der Bau- und Umweltausschuss den Beschlussvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu.

2.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (1983) der Gemeinde Budenheim für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchstraße“ – unter Berücksichtigung der zu 1. beschlossenen Änderungen – zu.

3.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt zu, dass zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchstraße“ das weitere Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet wird (förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange).

4.

Zum Bebauungsplan „Kirchstraße“ stimmt der Bau- und Umweltausschuss den Beschlussvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu.

5.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans „Kirchstraße“ – unter Berücksichtigung der zu 4. beschlossenen Änderungen – zu.

6.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt zu, dass zum Bebauungsplan „Kirchstraße“ das weitere Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet wird (förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange).

7.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das  Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten auf den Grundstücken Bertolt-Brecht-Straße 16 und 18 (Flur 6, Flurstücke 612 und 613) sowie die Zustimmungen nach § 36a BauGB zur Überschreitung der festgesetzten Anzahl der Wohnungen und der festgesetzten Gebäudehöhe.

8.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Abstellraum, Mombacher Straße 85 (Fl. 6, Nr. 635) sowie die Zustimmungen nach § 36a BauGB zur Abweichung der festgesetzten Geschossflächenzahl.

9.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Aufstockung eines Anbaus, Am Eulenrech 20 (Flur 15, Nr. 1/6).

10.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohngebäudes für betreutes Wohnen mit 34 Wohneinheiten, Bertolt-Brecht-Straße 4-10 (Flur 6, Nr. 610) bei der nächste Gemeinderatssitzung am 26.08.2026 beschlossen wird.

11.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von 2 Gauben bei einem Einfamilienhaus, Waldstraße 57 (Flur 4, Nr. 3/469).

12.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit Sozialräumen (EG) und Wohneinheit sowie Büroflächen (OG), Kirchstraße 84 (Flur 8, Nr. 137/1, 137/2 und 138/2).

13.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Boardinghouses mit gewerblicher Erdgeschossnutzung und Tiefgarage mit Hochwasser-Rückhaltefunktion, Mainzer Landstraße (Flur 8, Nr. 148/13, 299/8, 300/3, 301/3, 302/3, 303/3, und 304/3). Im Übrigen wird die Zuordnung des Vorhabensgrundstücks zum Innenbereich gem. § 34 BauGB sowie die Zulässigkeit der geplanten Art der baulichen Nutzung zugestimmt.

14.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Umbau/Aufstockung eines Reihenendhauses, Kiefernweg 19 (Flur 4, Nr. 3/257, 2/325).

15.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau zweier Mehrfamilienhäuser (jeweils 5 Wohneinheiten) mit gemeinsamer Tiefgarage, Schillerstraße 13 (Flur 4, Nr. 277/1).

16.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zum Bauantrag zur Außenwerbung mit Leuchtreklame, Mainzer Straße 15 (Flur 1, Nr. 2/10) das Einvernehmen der Gemeinde per Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung erteilt wurde.

17.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zu den folgenden Vorhaben nach Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verzichtet wird:

  • Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Kfz-Garage, Mombacher Straße 73 (Flur 6, Nr. 629)
  • Errichtung Einfamilienhaus mit Garage, Narzissenweg 17 (Fl. 6, Nr. 686)
  • Fassadenänderung an einem Einfamilienhaus durch Einbau eines zusätzlichen Fensters für Gäste-WC-straßenseitig, Im Gehren 5 (Flur 4, Nr. 487)
  • Errichtung zweier Doppelhaushälfte mit Carport, Am Loh 5 und 5 A (Flur 4, Nr. 406/1 und 406/2)
  • Errichtung eines Wohngebäudes (1 WE), Bertolt-Brecht-Straße 22 (Flur 6, Nr. 614/3)
  • Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Bertolt-Brecht-Straße 35 (Flur 6, Nr. 619/1)
  • Neubau einer Doppelhaushälfte, Lilienweg 25 (Flur 6, Nr. 664)

 

Budenheim, 12.08.2026

 

Gemeindeverwaltung Budenheim

 

Stephan Hinz

(Bürgermeister)