1.
Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchstraße“ stimmt der Bau- und Umweltausschuss den Beschlussvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu.
2.
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans (1983) der Gemeinde Budenheim für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchstraße“ – unter Berücksichtigung der zu 1. beschlossenen Änderungen – zu.
3.
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt zu, dass zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchstraße“ das weitere Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet wird (förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange).
4.
Zum Bebauungsplan „Kirchstraße“ stimmt der Bau- und Umweltausschuss den Beschlussvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu.
5.
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans „Kirchstraße“ – unter Berücksichtigung der zu 4. beschlossenen Änderungen – zu.
6.
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt zu, dass zum Bebauungsplan „Kirchstraße“ das weitere Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet wird (förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange).
7.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten auf den Grundstücken Bertolt-Brecht-Straße 16 und 18 (Flur 6, Flurstücke 612 und 613) sowie die Zustimmungen nach § 36a BauGB zur Überschreitung der festgesetzten Anzahl der Wohnungen und der festgesetzten Gebäudehöhe.
8.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Abstellraum, Mombacher Straße 85 (Fl. 6, Nr. 635) sowie die Zustimmungen nach § 36a BauGB zur Abweichung der festgesetzten Geschossflächenzahl.
9.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Aufstockung eines Anbaus, Am Eulenrech 20 (Flur 15, Nr. 1/6).
10.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohngebäudes für betreutes Wohnen mit 34 Wohneinheiten, Bertolt-Brecht-Straße 4-10 (Flur 6, Nr. 610) bei der nächste Gemeinderatssitzung am 26.08.2026 beschlossen wird.
11.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von 2 Gauben bei einem Einfamilienhaus, Waldstraße 57 (Flur 4, Nr. 3/469).
12.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit Sozialräumen (EG) und Wohneinheit sowie Büroflächen (OG), Kirchstraße 84 (Flur 8, Nr. 137/1, 137/2 und 138/2).
13.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Boardinghouses mit gewerblicher Erdgeschossnutzung und Tiefgarage mit Hochwasser-Rückhaltefunktion, Mainzer Landstraße (Flur 8, Nr. 148/13, 299/8, 300/3, 301/3, 302/3, 303/3, und 304/3). Im Übrigen wird die Zuordnung des Vorhabensgrundstücks zum Innenbereich gem. § 34 BauGB sowie die Zulässigkeit der geplanten Art der baulichen Nutzung zugestimmt.
14.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Umbau/Aufstockung eines Reihenendhauses, Kiefernweg 19 (Flur 4, Nr. 3/257, 2/325).
15.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau zweier Mehrfamilienhäuser (jeweils 5 Wohneinheiten) mit gemeinsamer Tiefgarage, Schillerstraße 13 (Flur 4, Nr. 277/1).
16.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zum Bauantrag zur Außenwerbung mit Leuchtreklame, Mainzer Straße 15 (Flur 1, Nr. 2/10) das Einvernehmen der Gemeinde per Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung erteilt wurde.
17.
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zu den folgenden Vorhaben nach Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verzichtet wird:
- Errichtung eines Einfamilienhauses und einer Kfz-Garage, Mombacher Straße 73 (Flur 6, Nr. 629)
- Errichtung Einfamilienhaus mit Garage, Narzissenweg 17 (Fl. 6, Nr. 686)
- Fassadenänderung an einem Einfamilienhaus durch Einbau eines zusätzlichen Fensters für Gäste-WC-straßenseitig, Im Gehren 5 (Flur 4, Nr. 487)
- Errichtung zweier Doppelhaushälfte mit Carport, Am Loh 5 und 5 A (Flur 4, Nr. 406/1 und 406/2)
- Errichtung eines Wohngebäudes (1 WE), Bertolt-Brecht-Straße 22 (Flur 6, Nr. 614/3)
- Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Bertolt-Brecht-Straße 35 (Flur 6, Nr. 619/1)
- Neubau einer Doppelhaushälfte, Lilienweg 25 (Flur 6, Nr. 664)
Budenheim, 12.08.2026
Gemeindeverwaltung Budenheim
Stephan Hinz
(Bürgermeister)

