Leichenpass
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungLeichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Voraussetzungen:
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?Das Standesamt Ihrer- Gemeindeverwaltung
 - Verbandsgemeindeverwaltung
 - Stadtverwaltung
 
Anträge / Formulare- Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
 - Vorlage der Sterbeurkunde
 - Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
 - Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
 - evtl. Einbalsamierungsbescheinigung
 

