Verdacht auf Vogelgrippe: Geflügel vorsorglich im Stall unterbringen
Das Veterinäramt bittet Geflügelhalter im Landkreis Mainz-Bingen und in der Stadt Mainz, ihre Tiere zum Schutz vor der Vogelgrippe bereits jetzt vorsorglich in Ställen unterzubringen. Das gilt sowohl für professionelle Betriebe als auch für Hobbyhaltungen. Das H5N1-Virus ist in den vergangenen Tagen auch in benachbarten Landkreisen vermehrt aufgetreten. Zudem wurde am vergangenen Freitag in Bingen ein toter Kranich gefunden, der mit Verdacht auf den Vogelgrippe-Virus zum Landesuntersuchungsamt (LUA) und zum Friedrich-Löffler-Institut zur Untersuchung geschickt wurde. Vom LUA kam bereits die Rückmeldung einer positiven Befundung, die letztlich endgültige Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts steht allerdings noch aus.
Eventuell weitere Schritte beziehungsweise Vorgaben für Geflügelhalter im Landkreis und im Gebiet der Stadt Mainz sind von den Ergebnissen abhängig. Sollte das Virus bestätigt werden, wird das Veterinäramt unter anderem neben der Pflicht zur unmittelbaren Aufstallung auch das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen sowie strenge Vorgaben zur Biosicherheit in den Ställen verfügen.
Wenn Bürgerinnen oder Bürger tote Zugvögel oder Wassergeflügel finden, sollten diese den Verwaltungen der jeweiligen Verbandsgemeinden oder Städten gemeldet werden, die sich um die sichere Bergung kümmern.


