Verkehrssicherungspflicht des Friedhofsträgers;
hier: Überprüfung der Grabsteine
In der Zeit vom 01.12.2025 – 12.12.2025 werden auf dem Gemeindefriedhof alle Grabmale und Einfassungen, durch Bedienstete der Gemeindewerke Budenheim AöR, auf ihre Standfestigkeit hin überprüft.
Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher sowie der Nutzungsberechtigten. Die Verwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme und weist zugleich darauf hin, dass alle Nutzungsberechtigten für die Standsicherheit der Grabmale und Einfassungen verantwortlich und im Schadensfall haftbar sind.
Budenheim, den 17.11.2025
Gemeindeverwaltung Budenheim
(S. Hinz)
Bürgermeister


