Öffentliche Bekanntmachung


Für die am 09. Juni 2024 stattfindende Kommunal- und Europawahl wird allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt.

In der Gemeinde Budenheim erfolgt die postalische Zustellung bereits Anfang Mai 2024.

Sollte Ihnen bis Mitte Mai keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, Sie aber nach eigener Auffassung in der Gemeinde Budenheim wahlberechtigt sein, wenden Sie sich bitte per Mail an wahlen@budenheim.de.

Wenn Sie an den Wahlen per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Für die Beantragung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  2. durch E-Mail an die Gemeindeverwaltung wahlen@budenheim.de
  3. per Fax an die Nummer 06139/299-301
  4. online, über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die Webseite der Gemeinde Budenheim www.budenheim.de

Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit- während den auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Öffnungszeiten des Wahlamtes der Gemeindeverwaltung Budenheim – die Briefwahl persönlich zu beantragen. Grundsätzlich können Sie dann ggf. unmittelbar von Ihren Wahlrecht Gebrauch machen.

Aufgrund der Komplexität des rheinland-pfälzischen Wahlrechts und zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitten wir allerdings von einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt möglichst abzusehen. Am Rathaus steht Ihnen ein Briefkasten zur Verfügung in den Sie Ihren Antrag aus Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen gerne einwerfen können. Dieser wird mehrmals täglich geleert und die Anträge werden zur schnellstmöglichen Bearbeitung an das Briefwahlbüro weitergeleitet, welche Ihnen die Unterlagen kurzfristig per Post zusendet.

Besondere Dringlichkeit z.B. wegen einer etwaigen Abwesenheit bereits vor dem Wahltag, bitten wir Sie auf dem Antrag zu vermerken.

Erfahrungsgemäß ist mit einem hohen Briefwahlanteil zu rechnen.

Nutzen Sie aus diesem Grund bitte die unter Ziffer 1-4 aufgeführten Möglichkeiten für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Sie tragen damit dazu bei, dass die Ausstellung der Unterlagen kontinuierlich nach Antragseingang erfolgen kann.

In Abhängigkeit der Auslieferung der Stimmzettel und mit Blick auf die anschließend notwendige Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen wird das Wahlamt mit dem Versand der Unterlagen voraussichtlich ab dem 13. Mai 2024 beginnen.

Wir bitten dies bei der Beantragung zu beachten.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in den adressierten Wahlbrief/e (orangefarbenen Wahlbrief für die Kommunalwahl und gesonderten roten Wahlbrief für die Europawahl) an die Gemeindeverwaltung senden oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Beim Postversand den Wahlbrief bitte so rechtzeitig absenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Budenheim eingeht.

Aufgrund der notwendigen Nacharbeiten ist die Verwaltung am Tag nach der Wahl (10. Juni 2024) geschlossen.

Ab Dienstag, den 11. Juni 2024, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zur Verfügung.