Öffentliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Budenheim hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ aufzustellen (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch – BauGB - )

Plangebiet

Das Plangebiet (Änderungsbereich) befindet sich am östlichen Rand der Gemeinde Budenheim und liegt an der Mainzer Landstraße.

Das Plangebiet ist Teil des ehemaligen Steinbruchbetriebs und war eine Brachfläche. Inzwischen fanden auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplans bereits erste vorbereitende Baumaßnahmen statt, die im Gesamtzusammenhang mit der Reaktivierung des gesamten Dyckerhoff-Geländes erfolgen.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Mainzer Landstraße,
  • im Osten durch die Planstraße B des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“,
  • im Süden durch das Sondergebiet „Bodenbehandlungsanlage“ des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ und
  • im Westen durch das Mischgebiet MI 1.2 des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.500 m².

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan und dem Verzeichnis der Flurstücke.

Lageplan mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ unmaßstäblich


Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“

(Wiedergabe, maßgebend ist die Abgrenzung im Lageplan)

Gemarkung Budenheim, Flur 8

244/10*

244/13*

244/14*

 

 

(* Flurstücke liegen nur zu einem Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplans)

 

Planungsanlass / Ziele der Planung

Die BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG entwickelt das ehemalige "Dyckerhoff-Gelände" in Budenheim. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens hat sich das Nutzungskonzept für Teile des Gebiets geändert. Im Baugebiet MI 2 sollen auch nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Getränken und ergänzendem Feinkost-Sortiment, Bäckereien, Cafés und Apotheken zulässig sein.

Hierzu ist der Bebauungsplan „Dyckerhoff-Gelände“ der Gemeinde Budenheim zu ändern.

Wesentliche Ziele der Planung sind:

-   Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von nicht großflächigen Einzelhandels Betrieben im MI2

-   Aufwertung der Nahversorgungssituation in Budenheim und im Plangebiet Dyckerhoff-Areal

Ferner soll die Schaffung einer Geh- und Fahrradverbindung zwischen den Planstraßen A und B des Neubaugebietes „Dyckerhoff-Gelände“ rechtlich gesichert werden, um eine gute Erreichbarkeit der neuen Einzelhandelsbetriebe aus der nahen Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Budenheim, 01.07.2025

 

Gemeindeverwaltung Budenheim

 

 

gez.                                                    (DS)

(Stephan Hinz)

Bürgermeister