Öffentliche Bekanntmachung


Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung (Änderung der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3 sowie Rebaufwuchsbewertung in den Teilgebieten 15 und 16)

 

Im Flurbereinigungsverfahren Kiedrich werden die Ergebnisse der Wertermittlungs- Änderung im Beitragsgebiet 3 sowie die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in den Teilgebieten 15 und 16 gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlungs-Änderung sowie der Rebaufwuchsbewertung wer- den so festgestellt, wie sie im jeweiligen Anhörungstermin am 18.06.2025 im Dienst- gebäude Eltville des AfB Limburg erläutert worden sind und am

17.06.2025 von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie am

18.06.2025 von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr

 

im Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn, Große Hub 10c, in 65344 Eltville am Rhein ausgelegen haben.

 

Begründung

 

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen, Wertkorrekturrah- men, Rebbewertungsbögen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.


Daher sind die Voraussetzungen für die Festestellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

 

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung werden in den Flurbereinigungs- gemeinden Kiedrich sowie Eltville am Rhein und in den angrenzenden Gemeinden Walluf, Oestrich-Winkel, Schlangenbad, Wiesbaden, Ingelheim am Rhein und Buden- heim öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Inter- netadresse https://hvbg.hessen.de/F830 abrufbar.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch er- hoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

- Flurbereinigungsbehörde -

Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn

oder bei der

 

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

 

Datenschutz

 

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

Eltville, den 21.07.2025

 

 

gez. Herr C. Schmitt (Verfahrensleiter)