Veröffentlichung gemeindlicher Baugrundstücke im Neubaugebiet „Wäldchenloch“


Veröffentlichung gemeindlicher Baugrundstücke im Neubaugebiet „Wäldchenloch“



1. Vergabeverfahren:

  • Das Verfahren wird als Bieterverfahren, mit einem Mindestangebotspreis von 550,00 €/m², durchgeführt. Bei gleichen Angeboten entscheidet der Gemeinderat über die endgültige Vergabe mit Hilfe einer Matrix mit Bezug auf soziale Kriterien.
  • Die Angebote sind in schriftlicher Form, vorzugsweise per E-Mail an info@budenheim.de, zu erbringen. Alternativ können Angebote per Post an die Gemeindeverwaltung Budenheim, Fachbereich 1.1,

Berliner Str. 3, 55257 Budenheim, adressiert werden.

  • Das Angebot sollte folgende Daten enthalten:
    • Kontaktdaten (E-Mail; Telefonnummer; Anschrift)
    • Angebotshöhe; sowohl summiert sowie der entsprechende Preis je m²
    • Sozioökonomischer Kontext (z.B. Familiärer- und beruflicher Hintergrund)
    • Kapital- oder Finanzierungsnachweis (z.B. Bestätigung der Bank; zwingend erforderlich)
  • Die Frist zur Angebotsabgabe endet am 15.02.2026.
  • Der Gemeinderat wird im Frühjahr, unter Vorlage aller eingegangen Gebote, den Verkauf an den Gewinner des Verfahrens beschließen.
  • Die notarielle Beurkundung des Grundstücksverkaufs ist im Anschluss an die Beschlussfassung vorgesehen.
  • Bei Nachfragen zum Vergabeverfahren wenden Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter,

Herrn Diehl; Tel.: 06139/299-147; E-Mail: kai.diehl@budenheim.de.

  • Bei Fragen bezüglich möglicher Bauweisen oder weiteren Fragen hinsichtlich des Bebauungsplans, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter unseres Bauamts, Herrn Ritzert;

Tel.: 06139/299-125; E-Mail: david.ritzert@budenheim.de.

 

2. Erwartbare Kosten für den Käufer:

  • Der Angebotspreis liegt bei mindestens 550 €/m².
  • Erschließungskosten von ca. 100 €/m². Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen der Ansprechpartner

der Gemeindewerke Budenheim AöR, Herr Strott, gerne unter der Tel.: 06139/9306-154 oder

per E-Mail: ostrott@gemeindewerke-budenheim.de, zur Verfügung.

  • Entgelte der Gemeindewerke Budenheim AöR:
    • Baukostenzuschuss für Wasser (§9 AVBWasser i.V.m. ZVBWasser)
    • Hausanschlusskosten für Strom und Wasser (§10 ZVBWasser GWB, §9 NAV)
    • Aufwendungsersatz für den Abwasseranschluss (§19 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung GwB)
  • Sämtliche Verfahrenskosten wie Notar- oder Gerichtskosten.
  • Die Grunderwerbssteuer von 5% des notariell vereinbarten Kaufpreises gemäß Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) des Landes Rheinland-Pfalz.

 

3. Zusätzliche Informationen / Notarielle Klauseln

  • Baupflicht: Der Käufer wird notariell verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen, entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Gebäude zu errichten.
  • Wiederkaufsrecht bei Nichteinhaltung der Baupflicht: Hiermit sichert sich die Gemeinde Budenheim eine Eingriffsmöglichkeit bei Untätigkeit des Käufers bezüglich der o.g. Baupflicht.
  • Temporäres Veräußerungsverbot: Der Käufer kann das erworbene Grundstück innerhalb von drei Jahren, entsprechend der o.g. Baupflicht, nicht weiterveräußern.
  • Die Erschließung des Baugebietes ist nach aktuellem Stand im zweiten bzw. dritten Quartal 2026 abgeschlossen.


 

4. Übersicht des Grundstücks:

Lage: Flur 6, Flst. 664

Größe: 316 m²

Bebauung: Doppelhausgrundstück

Lageplan: