Wahl des Bürgermeisters


Letzte Hinweise:

 

  1. Die in der Budenheimer Heimat-Zeitung vom 19.02.2026 veröffentlichte Wahlbekanntmachung wird zur besonderen Beachtung empfohlen.

 

2.Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im Bürgerhaus/Waldsporthalle, An der Waldsporthalle 1 zusammen.

3. Alle Wahlräume der Gemeinde Budenheim befinden sich im Bürgerhaus/Waldsporthalle, An der Waldsporthalle 1, 55257 Budenheim

4. Die Wahlbenachrichtigung und Bundespersonalausweis oder Reisepass sind zur Wahl mitzubringen.

5. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, dem 06.03.2026, 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Budenheim, Berliner Str. 3, Rathaus, Zimmer 4, beantragt werden. Die Anträge hierzu müssen vom Wahlberechtigten selbst unterschrieben sein.

6. Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag für Wahlschein mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, erfolgen.

7. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.

8. Öffnungszeiten des Wahlbüros der Gemeinde Budenheim

 

  • Bis 05. März 2026 während den üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Zimmer 4.

 

  • Am 06. März 2026 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 4, Telefon: 299-121.

 

  • Am 07. März 2026 (Samstag) von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 4, Telefon: 299-121.

 

  • Am 08. März 2026 (Wahltag) ab 08.00 Uhr im Bürgerhaus/Waldsporthalle, An der Waldsporthalle (Wahlbüro), Telefon: 299-121.

 

Budenheim, den 23.02.2026

Gemeindeverwaltung Budenheim

 

(H. Saas)

Beigeordneter und Gemeindewahlleiter