ÖB - Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung


Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen bis zum 14.02.2026 zuleiten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sodann ab 18.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, Berliner Straße 3, Budenheim, 2. OG, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. Nr. 06139-2990) oder per E-Mail unter info@budenheim.de zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Budenheim haben die Möglichkeit, ab vorgenanntem Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Berliner Straße 3, 55257 Budenheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung oder an den Bürgermeister, jeweils Berliner Straße 3, 55257 Budenheim, oder elektronisch an vorgenannte E-Mail-Adresse einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Budenheim, 06.02.2026
Gemeindeverwaltung Budenheim

 

(Stephan Hinz)

Bürgermeister