- Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Nachtrags zum städtebaulichen Vertrag
„Dyckerhoff-Gelände“ - Stand 17.11.2025 – zur Kenntnis, stimmt dem Vertragstext zu und ermächtigt den Bürgermeister, nach Zustimmung des Gemeinderates, den Vertrag mit der BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG für die Gemeinde Budenheim abzuschließen.
2. Zur 1. Änderung Bebauungsplan „Dyckerhoff-Gelände“ werden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Gemeinderat nimmt die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis. Er beschließt die Empfehlungen zum Umgang mit den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 dargestellt.
b) Der Gemeinderat beschließt die Empfehlungen zum Umgang mit den Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB dargestellt.
c) Der Gemeinderat billigt die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
d) Der Gemeinderat beschließt unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die 1. Änderung des Bebauungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, wie er dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgelegen hat und der Beschlussvorlage beigefügt ist, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
e) Der Bürgermeister wird angewiesen, den Bebauungsplan erst dann gem. § 10 Abs. 3 BauGB auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen, wenn der Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag geschlossen ist.
3. Der Gemeinderat beschließt, gegen die Baugenehmigung vom 20.10.2025
für Teilabriss und Sanierung des Gebäudes auf dem Grundstück Waldstraße 57 in
Budenheim Widerspruch bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzulegen. Soweit zur
Fristwahrung bereits Widerspruch eingelegt wurde, soll das Verfahren fortgeführt
werden.
4. Der Gemeinderat beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen, in der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH die festgelegte Erklärung zum Jahresabschluss 2024 der Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH; Wirtschaftsplan 2026 der Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH abzugeben.
5. Der Gemeinderat stimmt der Änderung im Gesellschafterkreis EDG und der
Änderung des Gesellschaftervertrages der EDG Rheinhessen-Nahe GmbH zu.
6. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Budenheim, ab dem neuen Kita-Jahr 2024/2025 zu.
7. Der Gemeinderat stimmt dem Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Gemeinde Budenheim zu.
8. Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden und Sponsoringleistung zu.
9. Der Gemeinderat stimmt der Stellenausschreibung zur Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters zu, sowie den Terminen zur öffentlichen Bekanntmachung.
10. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Gemeinde (Variante 5)
der Namensänderung/Straßenbenennung Wäldchenloch zu.
11. Der Nachwahl zu den Ausschüssen wird zugestimmt.
12. Anträge
a) Dem Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Errichtung einer temporären Ampelquerung
in Höhe Einmündung Kirchstraße auf die Mainzer Landstraße wird zugestimmt.
b) Dem Prüfantrag der SPD – Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen im Ortsgebiet
Budenheim – zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit wird zugestimmt.
c) Dem Antrag der SPD – Instandsetzung bzw. Verbesserung des Basketballplatzes vor
dem Waldschwimmbad wird zugestimmt.
d) Dem Antrag der Freien Wähler – Zur Prüfung der Einführung eines Innerortstarifs bei
den Buslinien 80 und 68 für das Gemeindegebiet Budenheim wird zugestimmt.
e) Dem Antrag der CDU – Auf einmalige, finanzielle Bezuschussung zum Erwerb des
Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ bis zu 120 Euro pro Kind bis zum Eintritt in
die Grundschule wird zugestimmt.
f) Dem Antrag der CDU – Auf prozentuale Kostenreduzierung für die Mühlrad-Betreuung
von Geschwisterkindern wird zugestimmt.
Budenheim, 04. Dezember 2025
gez. Stephan Hinz
(Stephan Hinz)
Bürgermeister


