Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters


Bekanntmachung

 des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Budenheim zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

 

I.

 

Am Sonntag, dem 08. März 2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und am Sonntag, dem 22. März 2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.

 

II.

 

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 30. Januar 2026, 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Budenheim zu beantragen.

 

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten.

 

Budenheim, den 15.12.2025

Gemeindeverwaltung Budenheim

 

 

(H. Saas)

Beigeordneter und Gemeindewahlleiter