1. Bürgermeister Hinz erklärt auf der Grundlage der im Landesbeamtengesetz verankerten Unterrichtungspflicht (§ 119 Abs. 3 LBG), dass er keine Nebeneinkünfte im Sinne dieses Gesetzes hat.
2. Der Gemeinderat wählt Herrn Marcel Wabra zum Ersten Beigeordneten.
3. Die Nachwahl zu den Ausschüssen wird, gemäß der dem Gemeinderat vorgelegten Vorschlagsliste, durchgeführt
4. Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über den Behindertenbeirat der Gemeinde Budenheim wird vom Gemeinderat beschlossen.
5. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Haushaltsvollzug sowie der Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen im Finanzhaushalt (Investitionsplan).
6. Gemeindeverwaltung und die Gemeindewerke Budenheim AöR werden vom Gemeinderat ermächtigt, unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung 2025 für ihre Zuständigkeitsbereiche die erforderlichen Planungsaufträge zu erteilen sowie die notwendigen Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
7. Der Gemeinderat stimmt
- der Gebührenfestsetzung für den Mittagstisch im Seniorentreff
- der Festsetzung der Gebühren der Vollverpflegung im Rahmen der Initiative „Kita isst besser“ in der Kita Kunterbunt und der Vollverpflegung im Wichtelhaus
- der Gebührenfestsetzung für das Mittagessen im Naturnahen Kindergarten „Wunderwald“
- der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Budenheim gemäß § 95 Gemeindeordnung
- der Festsetzung der Entgelte für die kostenpflichtigen Teilprojekte des Mühlrades
zu.
8. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird vom Gemeinderat beschlossen.
9. Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Vereinbarung mit der Stadt Mainz über den Betrieb und die Organisation der gemeinsam betriebenen „Lenneberg Grund- und Realschule plus Budenheim/Mainz-Mombach“ bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
10. Der Gemeinderat beschließt am Standort „Anschluss Fußweg Wäldchenloch“ als Anbindung der Buslinie 80 eine beidseitige Bushaltestelle zu errichten.
11. Vom Vollzug der Gemeindeordnung; Mitteilungen gemäß 33 Abs. 2 GemO nimmt der Gemeinderat Kenntnis.
12. Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der vorgelegten Spendenübersicht zu.
13. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister dem CCB zum 100-jährigen Bestehen eine Spende i.H.v. 1.111,11 Euro zu bewilligen.
14. Der Antrag der CDU-Fraktion auf Verlängerung des 0-Euro-Samstags im öffentlichen Personennahverkehr der MVG und RNN wird vom Gemeinderat angenommen.
15. Von den Personalveränderungen im 2. Halbjahr 2024 nimmt der Gemeinderat Kenntnis.
Gemeindeverwaltung Budenheim, 10.04.2025
(Hinz)
Bürgermeister