Neubaugebiet Wäldchenloch
Veröffentlichung gemeindlicher Baugrundstücke im
Neubaugebiet „Wäldchenloch“
1. Vergabeverfahren
- Das Verfahren wird als Bieterverfahren, mit einem Mindestangebotspreis von 550,00 €/m², durchgeführt. Bei gleichen Angeboten entscheidet der Gemeinderat über die endgültige Vergabe mit Hilfe einer Matrix mit Bezug auf soziale Kriterien.
- Die Angebote sind in schriftlicher Form, vorzugsweise per E-Mail an info@budenheim.de, zu erbringen. Alternativ können Angebote per Post an die Gemeindeverwaltung Budenheim, Fachbereich 1.1, Berliner Str. 3, 55257 Budenheim, adressiert werden.
- Angebote müssen explizit auf eines oder mehrere der unten aufgeführten Grundstücke gerichtet werden.
- Das Angebot sollte folgende Daten enthalten:
Kontaktdaten (E-Mail; Telefonnummer; Anschrift)
Angebotshöhe; sowohl summiert sowie der entsprechende Preis je m²
Sozioökonomischer Kontext (z.B. Familiärer- und beruflicher Hintergrund)
Kapital- oder Finanzierungsnachweis (z.B. Bestätigung der Bank)
- Die Frist zur Angebotsabgabe endet am 29.08.2025.
- Der Gemeinderat wird gegen Anfang des 4. Quartals, unter Vorlage aller eingegangen Gebote, den Verkauf an den Gewinner der jeweiligen Verfahren beschließen.
- Die notarielle Beurkundung des Grundstücksverkaufs ist für den November diesen Jahres vorgesehen.
- Die Kaufpreiszahlung ist planmäßig noch im Jahr 2025 zu leisten.
- Bei Nachfragen zum Vergabeverfahren wenden Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Diehl; Tel.: 06139/299-147; E-Mail: kai.diehl@budenheim.de.
- Bei Fragen bezüglich möglicher Bauweisen oder weiteren Fragen hinsichtlich des Bebauungsplans, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter unseres Bauamts, Herrn Menjoulet; Tel.: 06139/299-125; E-Mail: david.menjoulet@budenheim.de.
2. Erwartbare Kosten für den Käufer:
- Der Angebotspreis zu den einzelnen Grundstücken von mindestens 550 €/m².
- Erschließungskosten von ca. 100 €/m². Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen der Ansprechpartner der Gemeindewerke Budenheim AöR, Herr Strott, gerne unter der Tel.: 06139/9306-154 oder per E-Mail: ostrott@gemeindewerke-budenheim.de, zur Verfügung.
- Entgelte der Gemeindewerke Budenheim AöR:
Baukostenzuschuss für Wasser (§9 AVBWasser i.V.m. ZVBWasser)
Hausanschlusskosten für Strom und Wasser (§10 ZVBWasser GWB, §9 NAV)
Aufwendungsersatz für den Abwasseranschluss (§19 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung GwB)
- Sämtliche Verfahrenskosten wie Notar- oder Gerichtskosten.
- Die Grunderwerbssteuer von 5% des notariell vereinbarten Kaufpreises gemäß Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) des Landes Rheinland-Pfalz.
3. Zusätzliche Informationen / Notarielle Klauseln
- Baupflicht: Der Käufer wird notariell verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen, entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Gebäude zu errichten.
- Wiederkaufsrecht bei Nichteinhaltung der Baupflicht: Hiermit sichert sich die Gemeinde Budenheim eine Eingriffsmöglichkeit bei Untätigkeit des Käufers bezüglich der o.g. Baupflicht.
- Temporäres Veräußerungsverbot: Der Käufer kann das erworbene Grundstück innerhalb von drei Jahren, entsprechend der o.g. Baupflicht, nicht weiterveräußern.
- Die Erschließung des Baugebietes ist nach aktuellem Stand im ersten Quartal 2026 abgeschlossen.
4. Übersicht der Grundstücke
Grundstück Nr. 1
Lage: Flur 6, Flst. 629
Größe: 421 m²
Bebauung: Einzelhausbebauung
Lageplan: ( größere Ansicht)
Grundstück Nr. 2
Lage: Flur 6, Flst. 633
Größe: 290 m²
Bebauung: Reihenhausgrundstück
Lageplan: ( größere Ansicht)
Grundstück Nr. 3
Lage: Flur 6, Flst. 664
Größe: 316 m²
Bebauung: Reihenhausgrundstück
Lageplan: ( größere Ansicht)
Bebauungsplan, Begründung, textliche Festsetzung & Umweltbericht:
Hinweis ==> Wenn Sie auf einen der Bebauungspläne klicken öffnet sich die PDF-Datei in einem neuen Fenster zur Ansicht automatisch.
Um diese zu speichern: Rechtsklick auf das Bild -> "Speichern unter" oder "Speichern" (Browserabhängig)
Weitere Dokumente
Grundstück Nr. 1, Flur 6 Flst. 629
Grundstück Nr. 2, Flur 6 Flst. 633
Grundstück Nr. 3, Flur 6 Flst. 664