- Von der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wurde Kenntnisgenommen, das Jahresergebnis wurde festgestellt und wird mit der allgemeinen Rücklage spartengetreu verrechnet. Den Vorständen wurde Entlastung erteilt.
- Gegen die Niederschrift vom 22. April 2026 werden keine Einwände erhoben.
- Es erfolgten verschiedene Mitteilung bezüglich Auftragsvergaben.
- Vom Beteiligungsbericht 2024 und vom Zwischenbericht 2026 wird Kenntnis genommen.
- Der Neufassung der Eintrittsentgelte für das Waldschwimmbad ab 1. Januar 2027 wird zugestimmt.
- Der Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag im Baugebiet Wäldchenloch wird zugestimmt.
Budenheim, 28. September 2026
Gemeindewerke Budenheim – AöR


