Der Ausbau der Friedrich-Ebert-Straße erfolgte in den Jahren 2023 bis 2025.
Die Kosten dieser Straßenausbaumaßnahme belaufen sich insgesamt auf rund 918.000 Euro. Nach bautechnischer Abrechnung wurden nun wiederkehrende Ausbaubeiträge gemäß der Ausbaubeitragssatzung festgesetzt. Betroffen sind alle Eigentümer von Grundbesitz innerhalb der Abrechnungseinheit 2 (Anlage 1 der Ausbaubeitragssatzung). Bei der Festsetzung wurden der nach Satzung maßgebliche Gemeindeanteil (20%) sowie die Kostenanteile der Gemeindewerke vom beitragsfähigen Aufwand in Abzug gebracht. Die Satzung zum Nachlesen finden Sie auf unsere Homepage unter: https://www.budenheim.de/verwaltung/rathaus/satzungen/.
Sofern Sie nach Erhalt des Bescheides Rückfragen haben, richten Sie diese bitte per E-Mail an das speziell hierfür eingerichtete Postfach ausbaubeitrag@gemeindewerke-budenheim.de.
Der Beitrag ist spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe (Erhalt) des Bescheides an die Gemeinde zu entrichten. Bitte überweisen Sie den Beitrag unter Angabe der im Bescheid angegebenen Adressnummer sowie des angegebenen Kontos der Gemeinde Budenheim. Die Gemeinde wird den wiederkehrenden Beitrag nicht per Lastschrift einziehen; sofern Sie dies dennoch möchten, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls per E-Mail an die o.g. Adresse mit.
Ihre Gemeindeverwaltung Budenheim


