Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Aufgrund des § 114 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.10.2026 den geprüften Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten der Gemeinde Budenheim, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2019 samt Anhang und Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 16.11.-25.11.2026 während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Budenheim, Berliner Str. 3, Zimmer 27, öffentlich aus.
Budenheim, den 29.10.2026
Gemeindeverwaltung Budenheim
Stephan Hinz
Bürgermeister


