Satzungen und Benutzungsordnungen

Erhebung von Elternbeiträgen -Anlage-

Erhebung von Elternbeiträgen -Anlage-

Tabelle der Elternbeiträge                                                                                                                                                                                                                                           Stand 15.05.2013

 Für Eltern, die verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben, sowie für unverheiratete El­tern, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gilt die Einkommensgrenze 1. Ansonsten ist die Einkommensgrenze 2 anzuwenden.

 Der Elternbeitrag ermäßigt sich für Familien mit mehreren Kindern auf den in der Tabelle ange­gebenen Betrag je Kind. Berücksichtigungsfähig im Sinne der Richtlinie sind Kinder, die haus­haltsangehörig sind und für die aktuell Kindergeld bezogen wird. Für Kinder aus Familien mit vier und mehr Kindern wird kein Elternbeitrag erhoben.

Kinderkrippen

 

CU

 

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(!)

 Einkommen von weniger als

 Kinderkrippe

5 Wochentage

 Kinderkrippe

3 Wochentage

 Kinderkrippe

2 Wochentage

Einkommens- Grenze 1

Einkommens- Grenze 2

1

Kind

2

Kinder

3

Kinder

1

Kind

2

Kinder

3

Kinder

1

Kind

2

Kinder

3

Kinder

1

1.400,00 €

1.100,00  €

-

-

-

-

-

-

-

-

-

2

1.900, 00 €

 

1.600,00 €

100 €

75 €

50€

80 €

60€

40€

60€

45 €

30€

 

3

 

2.500, 00 €

 

2.100,00 €

175 €

133 €

 

90 €

150 €

 

115 €

75€

120 €

90 €

60 €

4

 

3.100, 00 €

 

2.600,00 €

255 €

193 €

130 €

220 €

165  €

110 €

180 €

135 €

90€

5

 

3.800,00 €

 

3.100,00 €

350€

265€

175 €

290 €

220 €

145 €

240€

180 €

120 €

 

6

Einkommen darüber

bzw. nicht nachgewiesen

 

450 €

 

345 €

 

225 €

 

350 €

 

265€

 

175 €

 

300 €

 

225€

 

150 €