Öffentliche Bekanntmachung


  1. Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen des Sachverständigen der Bauunternehmung Karl Gemünden GmbH & Co. KG, Herrn Tim Gemünden, über den Sachstand der Bebauung des Dyckerhoff Geländes Kenntnis.
  2. Zum Bebauungsplan „Wäldchenloch“ nimmt der Gemeinderat Kenntnis
  • von dem Beschluss der vertraglichen Vereinbarung mit der „Stiftung Biotopsystem Sandgebiete zwischen Mainz und Bingen“ zur Übernahme von naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen für Eingriffe in Natur und Landschaft
  • von dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Budenheim und dem Landkreis Mainz-Bingen zur Sicherung der Maßnahmen zum Artenschutz und

    beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplanentwurf „Wäldchenloch“ einschließlich der 2. Änderung            des Bebauungsplanes „Siebenmorgengebiet“ als Satzung.

3. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister in der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH folgende Erklärungen abzugeben:

     Die Gesellschafterversammlung

  • stimmt dem Lagebericht 2022, dem Bericht des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Budenheim GmbH sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers für das Geschäftjahr 2022 zu.
  • bestätigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss 2022.
  • beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von – 689.017,20 € mit einer Entnahme aus der Bauerneuerungsrücklage auszugleichen
  • erteilt den Geschäftsführern für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung.
  • erteilt dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung.

Die Gesellschafterversammlung setzt auf Vorschlag der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates den Wirtschaftsplan 2024 (einschließlich der Finanzplanung 2023 – 2027) fest.

4. Der Rat beschließt den Beitritt der Gemeinde zur Bürgerenergie Budenheim eG mit einer Einlage von 5.000 €.

5. Der Gemeinderat legt die Verwendung der rd. 251.000 € bewilligten Fördermittel aus dem Landegesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fest.

6. Von der Eilentscheidung gem. § 48 GemO wegen der Einmalleistung Containeraufstellung für den 2. Bauabschnítt der Kita Kunterbunt nehmen die Ratsmitglieder Kenntnis.

 7. Die Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung werden ab 1. Dezember 2023 bis einschließlich 29. Februar 2024 auf die Zeit von 02:00 Uhr bis 04:00 Uhr begrenzt.

8. Der Rat beschließt die Vergabe der Bauleistung „Lieferung und Installation behindertengerechter Aufzug“ für die Kita Kunterbunt.

9. Dem Antrag der CDU 8/2023 vom 06.10.2023 zur Prüfung der Möglichkeit zur Anpflanzung von Bäumen an den Parkplätzen der „Unteren Stefanstraße“ an der „Aussicht“ wird zugestimmt.

10. Dem Antrag der CDU 9/2023 vom 06.10.2023 zur Prüfung der Einstellung der jährlichen Zahlung an die MVGmeinRad GmbH in Höhe von 7.500 € brutto für die Fahrradstationen wird zugestimmt.

11. Die Nachwahl zu den Ausschüssen, gemäß der dem Gemeinderat vorgelegten Vorschlagsliste, wird durchgeführt.

12. Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der vorliegenden Spendenübersicht zu.

 

Gemeindeverwaltung Budenheim, 13.11.2023

 

(Stephan Hinz)

Bürgermeister