Ortsübliche Bekanntmachung


In der Gemarkung Budenheim, Flur 2, Flurstück 528 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 10.05.2023 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

“Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt."

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 01.06.2023 bis 03.07.2023 beim Vermessungs-und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

oder

2. schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs-und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey erhoben werden.

 

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Vermessungs-und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey finden Sie unter https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

 

gez. Alexander Schneider, Vermessungsamtsrat

 

Vermessungs-und Katasteramt Rheinhessen-Nahe,

Ostdeutsche Straße 28,

55232 Alzey