1. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Dyckerhoff-Gelände“ sowie der Bebauungsplan „Dyckerhoff-Gelände“ - Eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat nimmt
- den Entwurf des städtebaulichen Vertrages – Stand 20.03.2023 – zur Kenntnis, stimmt dem Vertragstext zu und ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag mit der BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG für die Gemeinde Budenheim abzuschließen.
- die im Verfahren eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis. Der Gemeinderat folgt den Empfehlungen zum Umgang mit den Stellungnahmen und beschließt, die Anregungen und Bedenken zu behandeln. Der Gemeinderat billigt die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung. Der Gemeinderat stimmt der 7. Flächennutzungsplanänderung „Dyckerhoff-Gelände“ wie er dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgelegen hat und dieser Beschlussvorlage zu und fasst den Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB.
- die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis; er beschließt die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB aus der frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung wie im Abwägungsdokument zur frühzeitigen Beteiligung (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und im Abwägungsdokument zur Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) dargestellt. Der Gemeinderat nimmt die ergänzenden Stellungnahmen zu den Themen Lärm und Artenschutz sowie das angepasste Staubgutachten zur Kenntnis. Der Gemeinderat billigt die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung. Der Gemeinderat beschließt unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplanentwurf „Dyckerhoff-Gelände“ mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wie er dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgelegen hat und dieser Beschlussvorlage gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung. Der Bürgermeister wird angewiesen, den Bebauungsplan erst dann gem. § 10 Abs. 3 BauGB auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen, wenn der städtebauliche Vertrag geschlossen ist.
3. Der Gemeinderat stimmt der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 zu.
4. Der Annahme und Vermittlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, gemäß der vorliegenden Spendenübersicht, stimmt der Gemeinderat zu.
Gemeindeverwaltung Budenheim, 11.05.2023
(Stephan Hinz)
Bürgermeister