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Berliner Straße 3
55257 Budenheim
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integrationsbeirat@budenheim.de| Vorsitzende: | Beirat:
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| Abdi Tunayar Gutenbergstr. 9 55257 Budenheim Tel.: 06131 / 459772
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Was ist ein Beirat für Migration und Integration?
Der Beirat für Migration und Integration ist die offizielle Vertretung der zugewanderten Bevölkerung in der Kommune. Er wird von allen wahlberechtigten ausländischen, eingebürgerten Einwohnerinnen/Einwohnern und den Einwohnerinnen und Einwohnern, die Doppelstaater/Doppelstaaterin oder Spataussiedler/Spätaussiedlerinnen sind, für die Dauer von fünf Jahren demokratisch gewählt. Die Wahl ist allgemein, frei, gleich, geheim und direkt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Wahl des Beirats für Migration und Integration sind § 56 der Gemeindeordnung und § 49a Landkreisordnung von Rheinland-Pfalz.
Warum ein Beirat für Migration und Integration?
Die demokratisch gewählten Mitglieder des Beirats für Migration und Integration vertreten die Interessen der zugewanderten Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber der Kommune, in der sie wohnen. Die vielfältigen Anliegen der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte können so direkt dem Rat, dem Kreistag und der Verwaltung vorgetragen und auch der Öffentlichkeit dargelegt werden. Als Interessenvertretung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund kann der Beirat darüber hinaus bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die ihre Belange berühren, mitreden und auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen.
Der Beirat für Migration und Integration ist in erster Linie ein Gremium zur Interessenvertretung der zugewanderten Bevölkerung, und nicht ein Ersatz für das kommunale Wahlrecht. Für Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union ist daher die Teilnahme an den Wahlen des Beirats für Migration und Integration ebenso möglich.
Auch Flüchtlinge und Asylsuchende können an den Wahlen zum Beirat für Migration und Integration teilnehmen, wenn sie einer Kommune zur Unterbringung und Versorgung zugewiesen oder schon längere Zeit in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht sind.
Aufgaben des Beirats für Migration und Integration
Die Hauptaufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Interessenvertretung der eingewanderten Bevölkerung einer Gemeinde/Stadt/ Verbandsgemeinde oder eines Landkreises. Er tritt vor allem für die Gleichstellung zwischen den zugewanderten und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern auf kommunaler Ebene ein.
Ihr Beirat für Migration und Integration setzt sich unter anderem ein
- für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Deutschen und Menschen mit Migrationshintergrund in Ihrer Kommune
- für eine Verbesserung der Situation in Kindergarten, Schule und Ausbildung
- gegen Benachteiligung und Diskriminierung in der Arbeitswelt
- für die Öffnung der sozialen Dienste
- für die Unterstützung und Förderung von Migrantenorganisationen
- für eine Verbesserung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
- für bessere Lebensbedingungen von ausländischen Senioren
- für Toleranz, kulturelle und religiöse Freiheit
Der Beirat für Migration und Integration hat sich wichtigen Aufgaben zu widmen. Er kann zwar keine für die Allgemeinheit verbindlichen Entscheidungen treffen; durch seine Intervention kann er aber die Mandatsträger bewegen, bei ihren Entscheidungen die Belange der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte zu berücksichtigen.
Welche Rechte besitzt der Beirat für Migration und Integration?
Nach dem Gesetz kann der Beirat für Migration und Integration über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten.
Er kann verlangen, dass die von ihm aufgegriffenen Angelegenheiten vom Bürgermeister oder Landrat dem Gemeinderat/Stadtrat/Verbandsgemeinde/Kreistag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. In diesem Fall kann der/die Vorsitzende des Beirats für Migration und Integration oder einer seiner/ihrer Stellvertreter direkt im Rat das Anliegen vortragen. Der Ausländerbeirat kann und soll zu Fragen, die ihm vom Gemeinderat/Stadtrat/Verbandsgemeinde/Kreistag oder einem Ausschuss oder dem Bürgermeister/Landrat vorgelegt werden, Stellung nehmen.