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Spezielle Hinweise für - Gemeinde Budenheim
Leistungsbeschreibung
Es gibt vier verschiedene Versionen von Fischereischeinen:
Von der Ablegung der Fischereiprüfung sind unter anderem befreit:
Der Besitz eines gültigen Fischereischeines ist die Voraussetzung für die Ausstellung eines Erlaubnisscheines. Dieser erst erlaubt die Ausübung des Fischfangs an dem Gewässer, das in dem Erlaubnisschein konkret bezeichnet ist. Der Erlaubnisschein für z.B. die linke Rheinseite von Stromkilometer 438,326 bis 546,0 ist in der Regel bei den örtlichen Angelgerätegeschäften erhältlich. Für andere Angelgewässer, die z.B. an Angelsportvereine verpachtet sind bzw. von diesen bewirtschaftet werden, ist der Erlaubnisschein beim jeweiligen Pächter bzw. Fischereiberechtigten oder einer von dem Berechtigten beauftragten Person oder Stelle erhältlich. Bei der Ausübung der Fischerei ist stets der Fischereischein und der Erlaubnisschein mitzuführen und auf Verlangen der zur Kontrolle Berechtigten vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen. Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Budenheim
Welche Gebühren fallen an?
12 ,-- € für den Jahresfischereischein 41,-- € für den Fünfjahresfischereischein Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Rathaus Montag - Mittwoch: Kontakt Gemeindeverwaltung Budenheim Tel: (0 61 39) 2 99-0 Fax: (0 61 39) 2 99-3 01 E-Mail: info@budenheim.de |