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Spezielle Hinweise für - Gemeinde Budenheim
Leistungsbeschreibung
Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen hat, wird dieses Verkehrsvergehen nach dem Verwarn- oder dem Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art des Verkehrsverstoßes. Achtung: Seit 2017 gilt der neue Bußgeldkatalog. Welche Gebühren fallen an?
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Welche Gebühren fallen an?
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig. Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
§ 24 Straßenverkehrsgesetz Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Rathaus Montag - Mittwoch: Kontakt Gemeindeverwaltung Budenheim Tel: (0 61 39) 2 99-0 Fax: (0 61 39) 2 99-3 01 E-Mail: info@budenheim.de |