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Spezielle Hinweise für - Gemeinde Budenheim
Leistungsbeschreibung
Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser).
An wen muss ich mich wenden?
Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen. Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Budenheim
Rechtsgrundlage
Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Rathaus Montag - Mittwoch: Kontakt Gemeindeverwaltung Budenheim Tel: (0 61 39) 2 99-0 Fax: (0 61 39) 2 99-3 01 E-Mail: info@budenheim.de |