⇑ / Ordnungsamt / Gewerbeamt / Teilnahme an einem Volksfest als AusstellerLeistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Budenheim
Leistungsbeschreibung
Interessieren Sie sich als Schausteller oder sonstiger Aussteller für einen Standplatz auf einem örtlichen Volksfest, einer Messe oder Ähnlichem, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständige Verwaltung, da regional sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind. Umfangreiche Informationen über Feste, Märkte, Events erhalten Sie über das Schaustellerportal
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Rathaus Montag - Mittwoch: Kontakt Gemeindeverwaltung Budenheim Tel: (0 61 39) 2 99-0 Fax: (0 61 39) 2 99-3 01 E-Mail: info@budenheim.de |