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Spezielle Hinweise für - Gemeinde Budenheim
Leistungsbeschreibung
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sofern diese nicht von der Grundsteuer befreit sind, werden zum Landwirtschaftskammerbeitrag herangezogen. Hierzu gehören insbesondere die Betriebe des Ackerbaues, der Grünlandwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Weinbaues, des Gartenbaues. Bemessungsgrundlage ist der vom zuständigen Finanzamt festgesetzte und im Grundsteuermessbescheid festgesetzte Messbetrag für die Erhebung der Grundsteuer A sowie der von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz festgesetzte Hebesatz. Der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz festgesetzten Hebesatz multipliziert. Der zur Zeit festgesetzte Hebesatz beträgt 113 v. H.. Dieser wird bei der Erhebung des Landwirtschaftskammerbeitrages für alle rheinland-pfälzischen Gemeinden zugrundegelegt.
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Rechtsgrundlage
Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Rathaus Montag - Mittwoch: Kontakt Gemeindeverwaltung Budenheim Tel: (0 61 39) 2 99-0 Fax: (0 61 39) 2 99-3 01 E-Mail: info@budenheim.de |