⇑ / Ordnungsamt / Gewerbeamt / Rauchverbot in GaststättenLeistungsbeschreibungZweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung) In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot Ausnahmen:
VoraussetzungenZur Gastronomie gehören auch: • Straußwirtschaften • Theater RechtsgrundlageUnterstützende InstitutionenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen | Öffnungszeiten Rathaus Montag - Mittwoch: Kontakt Gemeindeverwaltung Budenheim Tel: (0 61 39) 2 99-0 Fax: (0 61 39) 2 99-3 01 E-Mail: info@budenheim.de |